TC Werder Havelblick e.V.
Adolf-Damaschke-Straße 35-37, 14542 Werder (Havel)
www.tc-werder-havelblick.org
Beitragsordnung
§ 1 Allgemeines
Zur Deckung der Betriebs- und Verwaltungskosten, des Sportbetriebes und zur Bildung zweckgebundener Rücklagen erhebt der Verein Beiträge von den Mitgliedern.
Beiträge, Gebühren und Umlagen werden durch Beschlüsse der Mitgliederversammlung festgelegt. Dies bezieht sich auf deren Höhe, Zahlung und Fälligkeit.
Der Vorstand kann im Einzelfall ohne Mitgliederbeschluss Aktionen durchführen und zu diesem Zweck auch Vergünstigungen einräumen. Hierzu genügt ein mehrheitlicher Vorstandsbeschluss.
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
§ 2 Abwicklung des Beitragswesens
Der Jahresbeitrag wird zum 01.04. des Jahres fällig und vom Verein eingezogen.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, für den Bankeinzug eine Kontoverbindung anzugeben sowie Änderungen der Kontonummer, Bank oder der persönlichen Verhältnisse mitzuteilen, soweit diese beitragsrelevant sind.
Für Schüler und Studenten sind unaufgefordert zu Beginn eines jeweiligen Jahres Nachweise zu erbringen, welche den Status dokumentieren.
§ 3 Jahresbeitrag (01.01.-31.12.)
a. Mitglied/Erwachsene ab 18 Jahren 275,-- Euro
b. Partner eines Mitgliedes,
Studenten, Azubis bis 27 Jahren auf Antrag und mit Nachweis 135,-- Euro
c. Familien (incl. Kinder, Schüler bis einschl. 17 Jahren, Studenten, Azubis bis
27 Jahren auf Antrag und mit Nachweis) 440,-- Euro
d. Jugendliche von 14 Jahren bis einschl. 17 Jahren (Schüler, Azubis,
Studenten bis 27 Jahren auf Antrag und mit Nachweis) 85,-- Euro
e. Kinder von 4 Jahren bis 13 Jahren 55,-- Euro
f. ruhende Mitgliedschaft/Fördermitglieder 25,-- Euro
Die Beträge werden jeweils für ein Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.) erhoben.
Bei Eintritt ab dem 01.07. eines Jahres wird der halbe Beitrag fällig.
Bei Altersangaben gilt das Jahr der Geburt vom 01.01. bis 31.12.
§ 4 Familienbeiträge
Die Familienmitgliedschaft ist eine Sonderform der Betragsgestaltung (Rabatt) und keine Form der Mitgliedschaft. Jedes einzelne Mitglied der Familie ist eigenständiges Mitglied des Vereins.
§ 5 Arbeitsstunden
Die Mitglieder nach § 3 a. - d. haben jährlich 5 (fünf) Arbeitsstunden für den Verein zu erbringen. Diese sind durch diverse Tätigkeiten auf der Anlage oder sonstige Tätigkeiten für den Verein individuell oder im Rahmen von Arbeitseinsätzen abzuleisten.
Für nicht abgeleistete Arbeitsstunden werden Ausgleichszahlungen erhoben.
Erwachsene Mitglieder haben 20,-- Euro pro nicht abgeleisteter Arbeitsstunde zu entrichten, für Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren fällt der hälftige Ausgleichsbetrag in Höhe von 10,-- Euro pro nicht geleisteter Arbeitsstunde an.
Die Abrechnung nicht geleisteter Arbeitsstunden erfolgt nach Abschluss der Saison für das laufende Jahr.
§ 6 Schnuppermitgliedschaft
Der Verein bietet die einmalige Möglichkeit einer zweimonatigen Schnuppermitgliedschaft.
Die Frist beginnt mit dem Tag des Kaufes.
Mit der Schnuppermitgliedschaft kann auf den Tennisplätzen des TC Werder Havelblick gespielt werden.
Die Satzung und sonstige Regelungen sind zu beachten.
Die Schnuppermitgliedschaft ist nicht übertragbar und kann nicht von ehemaligen Mitgliedern in Anspruch genommen werden. Sie gilt ausschließlich für potentielle Neumitglieder.
Wird nach Ablauf der Frist eine reguläre Mitgliedschaft abgeschlossen wird der Beitrag der Schnuppermitgliedschaft auf das laufende Rechnungsjahr angerechnet.
Schnuppermitglieder sind von der Ableistung von Arbeitsstunden befreit.
Folgende Kosten werden in Rechnung gestellt:
Erwachsene ab 18 Jahren einmalig 70,-- Euro/für 2 Monate
Kinder/Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren einmalig 30,-- Euro/für 2 Monate
§ 7 Gastspieler
Als Gäste gelten nur Personen, die nicht regelmäßig spielen und/oder sich als Gäste vor Ort aufhalten. Hierzu zählen auch Nichtmitglieder/Familienangehörige, die gelegentlich mit einem Vollmitglied spielen.
Eine Scheinmitgliedschaft als Gastspieler ist unzulässig.
Ein Gastspieler darf pro Saison maximal 10 Stunden spielen.
Folgende Kosten werden in Rechnung gestellt:
Gastspieler ganzer Platz 16,-- Euro/Std
Gastspieler halber Platz 8,-- Euro/Std
Gastspieler Viertelplatz 4,-- Euro/Std
§ 8 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt ab dem 30,06,2022 durch Beschluss der Mitgliederversammlung in Kraft und ersetzt alle vorherigen Beitragsordnungen.